Geschäftsbedingungen für Kleintier – Transporte
1) Dem Versandtag müssen für die Versandregion und die Zielregion zwei Werktage folgen.
2) Tiertransport findet nur bei einer Tagesaußentemperatur von 0 °C und bis 28 °C statt.
3) Die Freigabe zum Tiertransport unter den oben beschriebenen Temperaturen erfolgt jeweils einen Tag vor dem Versandtag.
(4) Der Absender bestätigt die Ordnungsmäßigkeit der Empfangsanschrift und dass er alle notwendigen Sicherheitsvorkehrungen gemäß den Vorschriften zum Transport und zur Ernährung der Tiere sowie laut Tierseuchenverordnung getroffen hat.
(5) Beim Transport von Eintagsküken hat der Absender sicherzustellen, dass im Tierbereich eine Temperatur von 25 – 30 °C herrscht. Eine Kükensendung darf maximal 400 Küken beinhalten.
(6) Die Sendung muss durch den Versender deutlich als Tiersendung (siehe Angaben zum Tieraufkleber) gekennzeichnet sein. Der Tieraufkleber ist vom Versender gewissenhaft auszufüllen. Zusätzlich müssen auf dem Tieraufkleber vom Versender die Notfalltelefonnummer und ein Ansprechpartner sowie die Art des zu verabreichenden Futters vermerkt sein. Bei falschen Versandangaben bzw. Tieraufklebern haftet der Versender .
(7) Der Absender muss den Empfänger von der Absendung, dem Absende- und voraussichtlichen Ankunftstag, dem Bestimmungsort sowie über die Versandart unterrichten.
(8) Der Empfänger ist für die Entsorgung der Tiertransportverpackung (Einstreu) zuständig.
(9) Der Absender bestätigt, dass die von ihm versendeten Tiere am Tag des Versands frei von sichtbaren Anzeichen einer ansteckenden Erkrankung waren. Der Absender bestätigt hiermit, dass bei Geflügelsendungen die Tiere gegen Newcastle Dexas geimpft sind sowie bei Kükentransporten die Elterntiere.
(10) Der Absender hat sicherzustellen, dass nur solche Behältnisse verwendet werden, welche die Tiere vor vorhersehbaren schädlichen Witterungseinflüssen schützen. Hierbei ist zu beachten, dass während des Transportablaufs extreme Witterungsänderungen eintreten können.
(11) Die Tiertransportbehältnisse müssen den Anforderungen der IATA und der Tierschutztransportverordnung (Anforderungen Transportmittel), §18 (besondere Anforderungen Behältnisse) und Anlage 3 (Mindestabmessungen) entsprechen.
(12) Der Absender hat sicherzustellen, dass Tiere, deren Beförderung voraussichtlich 48 Stunden oder länger dauert, vor der Übergabe an den Beförderer gefüttert und getränkt werden, wobei die Tiere nicht überfüttert werden dürfen.
(13) Der Absender hat dafür zu sorgen, dass die Tiere im Behältnis in der Lage sind, beigegebenes Futter und Trinkwasser auch während eines notwendigen Rücktransports in ausreichender Menge aufzunehmen, außerdem hat er auf der Sendung Angaben über Art, Alter und Anzahl der Tiere auf dem Aufkleber zu machen.
(14) Transportiert werden nur Kleinwirbeltiere, Fische, Reptilien und Geflügel.
(15) Frankaturmöglichkeit nur: FREI HAUS.
(16) Haftung: Tiersendungen sind § 427 HGB von der Haftung durch den Spediteures ausgeschlossen.
(17) Der Tierversand wird im Routen – und Liniennetz in besonderen Transportgefäßen zusammen mit Express-Sammelgut verschickt.
(18) Alle angeführten Punkte gelten als Anlage zu unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder unanwendbar sein oder werden oder sollte sich in dem Vertrag eine Lücke befinden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen oder unanwendbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Gesellschafter gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrags gewollt haben würden, wenn sie den Punkt bedacht hätten.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der PKL GmbH
Es gelten weiterhin die ADSp. 2017 (Allgemeine Deutsche Spediteursbedingungen), neueste Fassung.